Der A.N.T.S. Personalservice Heiko Steffen, nachfolgend A.N.T.S.
Personalservice genannt, ist durch Bescheid der zuständigen Regionaldirektion der BA die Erlaubnis zur
Überlassung von Leiharbeitnehmern und zur Arbeitsvermittlung erteilt worden
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Grundsätzlich verstehen sich alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer. Rechnungen sind sofort ohne weiteren Abzug fällig.
Abweichungen hiervon müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Die Höhe der entsprechenden Entgelte und deren
Zahlungsweise ergibt sich aus den Informationen auf der Webseite von A.N.T.S. Personalservice oder aus dem schriftlichen
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