A.N.T.S. Personalservice
06618 Naumburg/Saale
Am Michaelisholz 8
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Allgemeine Geschäftsbedingungen


  1. Der A.N.T.S. Personalservice Heiko Steffen, nachfolgend A.N.T.S. Personalservice genannt, ist durch Bescheid der zuständigen Regionaldirektion der BA die Erlaubnis zur Überlassung von Leiharbeitnehmern und zur Arbeitsvermittlung erteilt worden.

  2. Diese Vereinbarung beginnt mit dem ersten Tag der Überlassung und endet mit Ablauf des letzten Tages der Überlassung, ohne dass es einer Kündigung bedarf oder aber durch Kündigung. Die Vereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von einer Woche zum Wochenende gekündigt werden. Die Kündigung des Entleihers ist nur wirksam, wenn sie gegenüber A.N.T.S. Personalservice ausgesprochen wird.

  3. Gemäß AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) ist A.N.T.S. Personalservice Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers, mit allen daraus resultierenden Rechten und Pflichten.

    Der Entleiher verpflichtet sich, den Leiharbeitnehmer nur innerhalb der gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen zu beschäftigen. Soweit bei längeren Beschäftigungszeiten, Sonntagsarbeit oder Feiertagsarbeit die Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes notwendig ist, hat der Entleiher diese zu erwirken.
    Die Leiharbeitnehmer werden im Entleihbetrieb organisatorisch eingegliedert und dürfen alle betrieblichen Einrichtungen zur Arbeitssicherheit ebenso in Anspruch nehmen wie die Mitarbeiter des Entleihers.
    Benötigte Schutzkleidung wie Schutzhelm, Sicherheitsschuhe, Arbeitshandschuhe usw. werden von A.N.T.S. Personalservice gestellt. Spezifische Schutzausrüstung, die an bestimmten Arbeitsplätzen erforderlich ist, werden vom Entleiher gestellt.
    Der Entleiher verpflichtet sich, den Leiharbeitnehmer nicht in Tätigkeitsbereichen einzusetzen, die nach geltendem Recht eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzen, es sei denn, dass dies vorher ausdrücklich mit A.N.T.S. Personalservice vereinbart wurde.
    Die Einrichtungen und Maßnahmen der Ersten Hilfe werden vom Entleiher sichergestellt.
    Der Entleiher verpflichtet sich, A.N.T.S. Personalservice einen Arbeitsunfall sofort zu melden. Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist gemeinsam zu untersuchen. Der Entleiher ist verpflichtet, sowohl seiner Berufsgenossenschaft, als auch der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, jeweils eine Ausfertigung der Unfallanzeige unaufgefordert zu übersenden.
    Zur Wahrnehmung seiner Arbeitspflichten wird A.N.T.S. Personalservice innerhalb der Arbeitszeit jederzeit ein Zutrittsrecht zu den Arbeitsplätzen der Mitarbeiter eingeräumt.

  4. Alle Leiharbeitnehmer von A.N.T.S. Personalservice haben sich vertraglich zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des Entleihers verpflichtet.

  5. Der Leiharbeitnehmer von A.N.T.S. Personalservice legt dem Entleiher wöchentlich einen Zeitnachweis vor. Dieser ist von einem bevollmächtigten Vertreter des Entleihers zu prüfen und abzuzeichnen.

  6. Die Höhe der Vergütung, die der Entleiher zu zahlen hat, richtet sich ausschließlich nach der vertraglich getroffenen Vereinbarung, unabhängig von der Vereinbarung zwischen A.N.T.S. Personalservice und dem Leiharbeitnehmer.

  7. Grundlage für die etwaige Berechnung von Fahrzeiten, der Auslöse und des Fahrgeldes ist die Entfernung zwischen dem Geschäftssitz von A.N.T.S. Personalservice und dem vertraglich festgelegten Einsatzort des Leiharbeitnehmers.
    Zuschläge für Mehr-, Spät-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden wie folgt berechnet:
    Mehrarbeit: Die über die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeitsstunden 25%, ab der 46. Stunde 50%;
    Samstagsarbeit: 1. bis 4. Stunde 25%, ab der 4. Stunde 50%;
    Sonntagsarbeit:
    50%;
    Feiertagsarbeit: 100%;
    Feiertagsarbeit an einem Sonntag: 150%;
    Nachtarbeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr: 25%.

    Bei Überlassungsverträgen, die während einer Woche beginnen und/oder enden, findet eine arbeitstägliche Überstundenberechnung statt.
    Beim Zusammentreffen mehrerer Zuschläge ist der gesamte zu zahlende Zuschlag auf 100% des vereinbarten Stundensatzes begrenzt.
    Schmutzzulage bedarf der besonderen vorherigen Vereinbarung.

  8. Die Haftung von A.N.T.S. Personalservice für das Handeln der Leiharbeitnehmer wird ausgeschlossen. A.N.T.S. Personalservice haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei der Auswahl des Leiharbeitnehmers.
    Der Entleiher kann gegenüber A.N.T.S. Personalservice keine Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens, gleich aus welchem Rechtsgrund, geltend machen.
    Falls Dritte aus Anlass der Tätigkeit des Leiharbeitnehmers Ansprüche gegen A.N.T.S. Personalservice und deren Leiharbeitnehmer erheben, ist der Entleiher verpflichtet, A.N.T.S. Personalservice und deren Leiharbeitnehmer davon freizustellen.

  9. Der Entleiher darf den Leiharbeitnehmer nicht mit Geld- oder Wertpapierangelegenheiten und sonstigen Wertgegenständen betrauen. Geschieht dies dennoch, liegt die Haftung ausschließlich beim Entleiher.

  10. Beanstandungen jeglicher Art sind sofort nach Feststellung, spätestens binnen 4 Tagen nach Entstehung des die Beanstandungen begründenden Umstandes, schriftlich vorzubringen. Später angezeigte Beanstandungen sind ausgeschlossen. Im Falle rechtzeitig angezeigter und berechtigter Beanstandungen ist eine etwaige Haftung von A.N.T.S. Personalservice auf Nachbesserung als solche unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, namentlich solcher auf Schadenersatz, beschränkt.

  11. A.N.T.S. Personalservice weist darauf hin, dass alle notwendigen Daten EDV-mäßig erfasst, nach den Vorschriften gespeichert und im Rahmen dieses Vertrages weitergegeben werden.

  12. Rechnungen von A.N.T.S. Personalservice sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu bezahlen. Im Verzugsfalle berechnet A.N.T.S. Personalservice auf die offene Forderung Verzugszinsen nach dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank mit einem Aufschlag von 5%.
    Die Leiharbeitnehmer sind nicht zum Inkasso berechtigt.
    Eine Aufrechnung oder die Ausübung eines Zurückhaltungsrechtes gegenüber einer Forderung der A.N.T.S. Personalservice ist nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen des Entleihers zulässig.

  13. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch A.N.T.S. Personalservice. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung.

  14. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksamen Bestimmungen durch wirksame Vereinbarungen ersetzen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen erreichen oder ihm möglichst nahe kommen.

  15. Gerichtsstand ist Naumburg.

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