Arbeitszeit nach Tarif
In der Arbeitnehmerüberlassung wird üblicherweise Vollarbeitszeit mit 35 oder mehr Wochenstunden vereinbart. Flexible Arbeitszeiten werden (noch) eher selten angeboten.
Arbeitszeitgesetz, —‚Sonntagsarbeit, — Nichteinsatz.
In der Arbeitnehmerüberlassung wird üblicherweise Vollarbeitszeit mit 35 oder mehr Wochenstunden vereinbart. Flexible Arbeitszeiten werden (noch) eher selten angeboten.
Arbeitszeitgesetz, —‚Sonntagsarbeit, — Nichteinsatz.